12/07/2022

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Gesetz zum vorübergehenden Einfrieren aller Mieterhöhungen bis Ende des Jahres 2022

Am 15. Juni 2022 wurde das Gesetz zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus der Dreiervereinbarung vom 31. März 2022 (im Folgenden „Gesetz vom 29. Juni 2022“) verabschiedet, das darauf abzielt, die Kaufkraft der Haushalte zu erhalten.

Eine der Maßnahmen des Gesetzes vom 29. Juni 2022 besteht darin, ab dem 30. Juni 2022 (dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes) bis zum 31. Dezember 2022 jegliche Erhöhung der Mieten für Wohnräume zu verbieten.

Das Verbot gilt für alle Mieten von Wohnungen auf dem privaten Mietmarkt, die in den Anwendungsbereich von Kapitel II des Gesetzes vom 21. September 2006 über den Mietvertrag für Wohnräume fallen. Dies gilt auch für Wohnungen mit modernem, nicht standardmäßigem Komfort.

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