Um den neuen Gesetzen zu entsprechen, müssen Sie nun über zwei neue Verfahren verfügen.
Mobbing:
Ab dem 9. April 2023 müssen alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, eine Mobbingpolitik einführen, die den neuen Anforderungen des Gesetzes vom 28. März 2023 entspricht (Definition der Mittel, die den Opfern von Mobbing zur Verfügung stehen, Art und Weise der Bearbeitung von Beschwerden usw.).
Risiken bei fehlendem Verfahren: eine Geldstrafe von 251 bis 2.500 EUR und eine ITM-Geldbuße im Falle einer Kontrolle.
Whistleblower:
Seit dem 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors mit 50 oder mehr Beschäftigten interne Kanäle für die Meldung von Missständen einrichten.
In diesem Zusammenhang muss ein internes Verfahren vorgesehen werden, das den Zugang, die Verwaltung und die Verfolgung von Meldungen im Einzelnen regelt, und dies in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die im Gesetz vom 16. Mai 2023 festgelegt sind.
Risiko bei Nichtbeachtung des Verfahrens: eine Verwaltungsstrafe von 1.500 bis 250.000 EUR.